Gesetzliche Regelungen

EuP-Rahmenrichtlinie

Kübel mit Glühbirnen

(2005/32/EC - Energy using Products directive)

Die EuP-Richtlinie – oder Ecodesign-Directive, wie sie
ebenfalls genannt wird – ist im Juli 2005 erschienen und brachte Bewegung in den Lampenmarkt.

Die EuP-Rahmenrichtlinie hat zum Ziel, eine Ressourcen schonende und energieeffiziente Produktgestaltung durch geeignete politische Instrumente zu unterstützen.

Bemerkenswert ist, dass nicht nur der Energieverbrauch während der Nutzung der Geräte reduziert werden soll. Die Richtlinie orientiert sich am gesamten Lebenszyklus der Produkte von der Entwicklung über die Produktion bis hin zur Entsorgung.



Konkrete Vorgaben der EuP-Rahmenrichtlinie für Lampen

Beginnend mit dem 1. September 2009 werden ineffiziente (Halogen-)Glühlampen schrittweise verboten.

Bereits vom Markt verbannt wurden:

  • Alle matten Glühlampen (2009)
  • Klare Glühlampen 100 Watt (2009)
  • Klare Glühlampen 75 Watt (2010)
  • Klare Glühlampen 60 Watt (2011)

In naher Zukunft folgen Verbote für:

  • Klare Glühlampen 15 bis 40 Watt (2012)
  • Halogenlampen mittlerer Effizienz (2016)



Nähere Informationen zur EuP-Rahmenrichtlinie finden Sie beispielsweise auf den folgenden Websites:

http://www.bmu.dePfeil

http://ec.europa.euPfeil

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